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Eichung ab Werk

Eichung

Eichen


Es können nur "eichfähige" Waagen amtlich geeicht werden. Diese Waagen sind mit "M" gekennzeichnet. Die Eichung schreibt der Staat im geschäftlichen Verkehr vor. Sie dient zum Verbraucherschutz.

Eichgültigkeitsdauer:
Alle Eichklassen generell 2 Jahre, bei Kontrollwaagen generell 1 Jahr, nach Ablauf muss die Waage nachgeeicht werden.

NameEichung

FabrikatKern

Ausführungab Werk

Art.-Nr.691131

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