Eichung ab Werk
Eichung
Eichen
Es können nur "eichfähige" Waagen amtlich geeicht werden. Diese Waagen sind mit "M" gekennzeichnet. Die Eichung schreibt der Staat im geschäftlichen Verkehr vor. Sie dient zum Verbraucherschutz.
Eichgültigkeitsdauer:
Alle Eichklassen generell 2 Jahre, bei Kontrollwaagen generell 1 Jahr, nach Ablauf muss die Waage nachgeeicht werden.
NameEichung
FabrikatKern
Ausführungab Werk
Art.-Nr.691131