Batteriegesetz

GRS Batterien als Gemeinssames Rücknahmesystem bestätigt.
Seit dem 1. Dezember 2009 ist das neue Batteriegesetz (BattG) in Kraft und löst die bisherige Batterieverordnung ab.

Ziele des neuen Batteriegesetzes

Das neue Batteriegesetz richtet sich an Hersteller, Vertreiber, Endverbraucher und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Ziel dieses Gesetzes ist es, den Eintrag von Schadstoffen in Abfällen durch Batterien zu verringern. Weitere Ziele sind die Steigerung der Sammelmenge und die Sicherstellung der Entsorgung alter Batterien in der Produktverantwortung der Batteriehersteller und des Handels. Dadurch sollen die durch Altbatterien insgesamt verursachten Umweltbelastungen auf ein Mindestmaß reduziert werden.

Die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS Batterien) übernimmt seit elf Jahren die Rücknahmeverantwortung für zurzeit rund 1.200 Batteriehersteller und –importeure.
Die Sammelboxen enthalten bereits alle Hinweise, die an der Verkaufsstelle gegeben werden müssen. Werden diese offensiv platziert, sind keine weiteren Hinweise notwendig.

weitere Informationen hierfür finden Sie unter:
http://www.umweltbundesamt.de/abfallwirtschaft/battg/index.htm



Bezugsadresse für Sammelboxen der Stiftung GRS-Batterien - Rücknahmestelle
http://www.grs-batterien.de/pressemeldung.html?&cHash=f3d78339f5&tx_ttnews[backPid]=146&tx_ttnews[tt_news]=91
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